kennzeichen fahrerseite
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kennzeichen fahrerseite
Hi, hätte da ma ne frage, darf man das vordere Kennzeichen links also an der Fahrer Seite draufmachen also an die stoßstange? Weis nicht vllt gibt da ja Stress mit der Polizei da man es vllt auf Fotos von blitzern oder so nicht gut sieht.
:juggle:
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- Harinjo
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Re: kennzeichen fahrerseite
klar geht das - entscheident ist nur die 30° neigung einzuhalten
(hat alfa 156 serie so)
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Re: kennzeichen fahrerseite
Die EVO´s habens auch links
MfG
Brauni
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Re: kennzeichen fahrerseite
Aha gut dan muss ich eben noch meine stoßstange zu ende laminieren
Re: kennzeichen fahrerseite
alter genua mein thema... hab etwa 2 jahre an meinem civic das kennzeichen da gehabt... dann jetzt etwa 6 monate am sx und würde schon öfter angehalten, aber nein..da kommt gestern ein bulle daher auf seinem Moped und scheißt mich an wegen dem kennzeichen.....
Resultat... seit gestern sitzt mein kennzeichen wieder in der mitte :flop:
Resultat... seit gestern sitzt mein kennzeichen wieder in der mitte :flop:
Re: kennzeichen fahrerseite
hast den passenden Paragraphen zur Hand??? dann kann ich wenigstens beim nächsten mal was vorweisen... weil der meinte wenn er mich das nächste mal sieht und es nicht in der Mitte sei, dann kommt mein sx mit zum tüv und die werden mal so überprüfen wie denn so Sachen wie die japspeed Anlage eingetragen bekommen habe...,,Kotz"Harinjo wrote:klar geht das - entscheident ist nur die 30° neigung einzuhalten
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Re: kennzeichen fahrerseite
so hab mal selbst geforscht
ein auszug aus stvzo §60
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
ein auszug aus stvzo §60
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Re: kennzeichen fahrerseite
der S14/a ist nach EG zugelassen - somit gilt das hier ->
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 222:DE:NOT
das kennzeichen darf mittig, und links sein - max bis zum äusseren linken rand
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 222:DE:NOT
das kennzeichen darf mittig, und links sein - max bis zum äusseren linken rand
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Re: kennzeichen fahrerseite
ganz einfach bei der polizei sind einfach zu viele wichser die einfach einem ans bein pissen wollen obwohl man kein scheiß gemacht hat :/
Re: kennzeichen fahrerseite
dein link bezieht sich nur auf das Hintere Kennzeichen