Zoll Einfuhr Problem

Wie halt Audioumbau oder Fahrtechniken... was nicht in Technik, Tuning, Styling passt
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jojo89
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Zoll Einfuhr Problem

Post by jojo89 »

Hallo allerseits.

Wie im Titel beschrieben habe ich ein Problem mit dem Zoll. Habe in ebay günstig nen Blitz sbc dual in der Vorgängerversion ergattert, welcher nun beim Zoll liegt. Ich darf ihn nicht entgegennehmen, da es - wer hätte das beim Import vermutet - sich um ein technisches Gerät ohne deutsche Anleitung und ce Nummer handelt.

Hat da jemand Erfahrung, was nun weiter passiert / was ich tun kann um das Ding nicht zurückschicken zu müssen?

Habe zwar danach gesucht, aber im Forum findet man in Verbindung mit Zoll natürlich nur Felgen und Abgasanlagen :D falls ich was übersehen habe, sorry.

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geiserp
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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by geiserp »

geh' mal nach rc-heli.de die haben das Problem dort öfters.
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jojo89
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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by jojo89 »

Das Problem das ich eben sehe ist, dass dieses Teil ja nicht zweifellos als ungefährlich identifiziert werden kann. Bzw vermute ich das jedenfalls.

Ich meine: Bei einem Helikopter weiß derjenige ja was es ist. Bei einem BC ist das nicht so leicht. Darum ging ich mit der Frage auch direkt ins Forum, da ich hoffe dass jemand die Prozedur mit so nem Gerät schonmal durchlaufen hat und weiß, ob Referenzen etc. vielleicht helfen können.

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jojo89
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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by jojo89 »

Hab mittlerweile Antwort vom Zoll: Der BC ist nicht Einfuhrfähig, da das CE-Zeichen fehlt. So ein Mist aber auch :boese:

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sp33dfr34k
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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by sp33dfr34k »

Solche Probleme hatte ich noch nie. Hast du dich mal bei der Hauptstelle in Berlin erkundigt? Das würde ich mir so nicht gefallen lassen.

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jojo89
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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by jojo89 »

Die Frage ist eben was ich denen sagen soll. Dass der BC kein Prüfzeichen hat ist ja soweit richtig. :/

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Turbomatthy
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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by Turbomatthy »

Ich habe vor ein paar Tagen ein Blitz SBC eingeführt.

Habe meine Steuern drauf bezahlt und 3.5% Bearbeitungsgebühr und gut war das.

Hab das SBC mehrfach aus JP importiert, auch gebraucht, war nie nen Problem.

Ich gucke mal das ich zuhause noch die Zollunterlagen finde.

Habe hier in der Geldbörse nur den Kundenbeleg gefunden.

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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by 200sx-7mgte project »

der zollbeamte soll dir begründen, nach welcher EWG-Richtlinie er das Führen einer CE-Kennzeichnung verpflichtend sieht.

erstmal abwarten was er argumentiert. bestehe darauf, dass du die begründungen schriftlich bekommst (mündlich kann man dich schnell abfertigen und du hast keine zeit gegen zu argumentieren). zu sagen, das prinzipiell alle elektronischen geräte eine CE-Kennzeichnung haben müssen ist meiner Meinung nach nicht richtig.


ich vermute er wird dir das teil geben bevor er stundenlang gegen die nachfolgenden punkte gegenargumentiert.

falls er dir die EMV-Richtlinie benennt argumentierst du hiermit:

89/336/EWG wurde abgelöst durch 2004/108/EG!
Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 2004/108/EG (EMV-Leitfaden - Stand 08.02.2010)

1.1.3 Von anderen Richtlinien der Gemeinschaft erfasste Betriebsmittel

Gemäß Artikel 1 Absatz 4 gilt die EMV-Richtlinie in Bezug auf die EMV-Anforderungen an Betriebsmittel, für die in anderen gemeinschaftlichen Richtlinien teilweise oder insgesamt genauere EMV-Anforderungen festgelegt wurden, nicht beziehungsweise sie gilt vom Datum der zwingend vorgeschriebenen Anwendung der anderen Richtlinien an nicht mehr.

Die folgende Liste enthält Beispiele für Betriebsmittel, die sowohl hinsichtlich der Emissionen als auch der Störfestigkeit
von der EMV-Richtlinie ausgenommen sind
:
– Kraftfahrzeuge: erfasst durch die gesonderten Richtlinien 72/245/EWG und 2004/104/EG;
Die für Kraftfahrzeuge geltenden speziellen EMV-Schutz- und Sicherheitsanforderungen sind in Richtlinie 2004/104/EG
zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen festgelegt. Diese betrifft elektronische Unterbaugruppen (EUB) und elektronische Nachrüstteile, die im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen. Für solche Betriebsmittel ist eine Typgenehmigung gemäß Richtlinie 2004/104/EG erforderlich;

Für Bauteile, die als Nachrüstteile verkauft werden und für den Einbau in Kraftfahrzeuge vorgesehen sind, ist eine Typgenehmigung nach der Kraftfahrzeug-EMV-
Richtlinie 2004/104/EG nicht erforderlich
, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen (siehe Anhang I, Absatz 3.2.3 der Richtlinie 2004/104/EG).
gegenargumentation abwarten und anschließend damit:
1.1.4 Aufgrund ihrer Beschaffenheit unkritische Betriebsmittel

Betriebsmittel, die in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit aufgrund ihrer Beschaffenheit unkritisch sind, fallen
nicht unter die EMV-Richtlinie.

Betriebsmittel gelten in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit als unkritisch, wenn:

- sie aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften eine so niedrige elektromagnetische Emission haben oder in so geringem Umfang zur
elektromagnetischen Emission beitragen, dass Funk- und Telekommunikationsgeräte sowie sonstige Betriebsmittel bestimmungsgemäß funktionieren, und

- sie unter Einfluss der in ihrer Umgebung üblichen elektromagnetischen Störungen ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden
können.

Damit Betriebsmittel als unkritisch eingestuft werden, müssen beide Bedingungen erfüllt sein.
Ich kann nicht sagen ob das fachlich korrekt ist oder auf das entsprechende teil zutrifft, aber so würde ich argumentieren.

das problem an der sache ist einfach, dass es für jeden mist ein gesetz gibt. wenn ein zoll-beamter gesagt bekommt er solle bei der einfuhr darauf achten, dann achtet er darauf, versteht jedoch vielleicht gar nicht, bei welchen produkten die entsprechenden richtlinien und gesetze anwendung finden, bzw. keine anwendung finden.

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jojo89
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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by jojo89 »

Turbomatthy wrote:Ich habe vor ein paar Tagen ein Blitz SBC eingeführt.

Habe meine Steuern drauf bezahlt und 3.5% Bearbeitungsgebühr und gut war das.

Hab das SBC mehrfach aus JP importiert, auch gebraucht, war nie nen Problem.

Ich gucke mal das ich zuhause noch die Zollunterlagen finde.

Habe hier in der Geldbörse nur den Kundenbeleg gefunden.

Das wäre echt mega.

Ich hatte den Leuten ja erstmal versucht zu erklären, was das überhaupt ist und dass die Dinger hier in DE zu Hauf unterwegs sind und waren, aber da ist das eben ganz einfach: "Wir haben es gemeldet, wurde abgelehnt, beschweren Sie sich woanders". Damit ich mich überhaupt beschweren kann / Widersprechen darf muss ich jetzt warten bis ich auf postalischem Wege den Bescheid über die Verweigerung der Einfuhr bekomme. Das ist wiedermal so ein Bürokratischer Nonsens... Die Leute machen da auch nur ihren Job und sind mit Sicherheit nicht allwissend, das ist schon klar. Mich nervt einfach nur mit was für einem Stoizismus dort gearbeitet wird.
Auch auf meinen Hinweis, dass ich das gleiche Gerät hier vor einiger Zeit noch ganz regulär erwerben konnte wurde nicht eingegangen. Ein Beleg hierfür würde daran angeblich auch nichts ändern. Dass ich Teile, welche nicht geprüft und somit nicht STVO-konform sind einfach beziehen und auch einbauen kann, solange ich damit nicht auf der Straße rumfahre würde auch keine Rolle spielen.

Denen sind in meinen Augen zwei Fehler unterlaufen:

Der BC wurde als Steuergerät deklariert und der Antrag nicht ans Kraftfahrtbundesamt ( wo er laut einem anderen Mitarbeiter hingehört hätte ), sondern an ein anderes Amt geschickt.

Danke schonmal für die vielen Ratschläge, werde das bei meinem Einspruch auf jeden Fall einbringen! Bin immer wieder überrascht wie rasch hier geholfen wird :top:

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Re: Zoll Einfuhr Problem

Post by Turbomatthy »

jojo89 wrote: Der BC wurde als Steuergerät deklariert :
Meines auch. ;)