Radarwarner
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Radarwarner
Hallo Gemeinde... 
Hier meine Fragen zum Thema Radarwarner...
- Wo kriegt man sowas zu guten Preisen...
- "gegen" was "schützen" einen die Dinger
- Was gibt es für verschiedene Geräte bzw Funktionsweisen von Geräten gegen Geschwindigkeitskontrollen
- Und was sollt man beim Kauf beachten...
Ach ja... im Bereich der StvO ist sowas nicht zugelassen oder?! :rolleyes:

Hier meine Fragen zum Thema Radarwarner...
- Wo kriegt man sowas zu guten Preisen...
- "gegen" was "schützen" einen die Dinger
- Was gibt es für verschiedene Geräte bzw Funktionsweisen von Geräten gegen Geschwindigkeitskontrollen
- Und was sollt man beim Kauf beachten...
Ach ja... im Bereich der StvO ist sowas nicht zugelassen oder?! :rolleyes:
Viele Grüße, Alex!
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| Burdinski 3" Exhaust mit 100Zeller | Apexi AVC-R| HKS SSQV | ARC SMIC | ApexPerformance Domstreben | Walbro Fuelpump | Ladedruck-, Öldruck- & Öltempanzeige | Denso IK24 |
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Ohh hah... der @Rocki hat mir grad nen interessanten Link zum Thema per ICQ geschickt! :ja:
Viele Grüße, Alex!
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- Jen - Kar Rain
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Zum kleingedruckten:
Als Gesetzeslücke oder besser gesagt "graue Zone" kann man Geräte verwenden, die zur Warnung vor besonders Unfallträchtigen Streckenabschnitten und Zonen, mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, die aufgrund ihrer Bauart zu überhöhter Geschwindigkeit veranlassen, warnen.
Kurz POI.
POIs kann man für Blitzer in dem Navigationsystem als Unfallschwerpunkte mit einem Dreieck-Schld mit Ausrufezeichen
bzw. "Achtung" Schild anzeigen lassen.
Ein Besuch wert: http://www.radarfalle.de/recht/
Edit: Hmm hab zu lang fürs posten gebraucht.
Als Gesetzeslücke oder besser gesagt "graue Zone" kann man Geräte verwenden, die zur Warnung vor besonders Unfallträchtigen Streckenabschnitten und Zonen, mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, die aufgrund ihrer Bauart zu überhöhter Geschwindigkeit veranlassen, warnen.
Kurz POI.
POIs kann man für Blitzer in dem Navigationsystem als Unfallschwerpunkte mit einem Dreieck-Schld mit Ausrufezeichen
bzw. "Achtung" Schild anzeigen lassen.
Ein Besuch wert: http://www.radarfalle.de/recht/
Edit: Hmm hab zu lang fürs posten gebraucht.

S14a in rot

Vor vielen Jahren hatte sich einer aus meiner Familie solch ein Teil aus den USA mitbringen lassen. Hat auch meistens funktioniert, so wie ich das mitbekommen habe. Allerdings immer felativ kurz vorher, man braucht also eine gute Reaktion. Außerdem war es in der Stadt (Berlin) sowas von nervig, da es ständig blinkt und piept. Ich kann mich erinnern, dass es auch mal kurz nach einem Blitzer gewarnt hat, wäre also zu spät gewesen, wenn wir damals zu schnell gewesen wären.
Zum rechtl. Part:
Sie betrieben als Führer... verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit,... Verkehrsüberwachungssysteme anzuzeigen oder zu stören.
4 Punkte, 75€ Bußgeld + Bearbeitungsgebühren
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Für was es derwegen alles Foren gibt... :rolleyes:
@AJ ich hatte gelesen, dass Besitz und Verkauf und auch Benutzung seit 1996 nicht mehr verboten sind. Allerdings wäre das wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und die Beamten könnten es, wie Du schon sagst, beschlagnahmen.
Es wäre wohl auf der Schiene, unerlaubtes "abhören" von Frequenzen oder sowas bedebklich, weil die Geräte ja bestimmte Wellenlängen scannen... :rolleyes:
@AJ ich hatte gelesen, dass Besitz und Verkauf und auch Benutzung seit 1996 nicht mehr verboten sind. Allerdings wäre das wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und die Beamten könnten es, wie Du schon sagst, beschlagnahmen.
Es wäre wohl auf der Schiene, unerlaubtes "abhören" von Frequenzen oder sowas bedebklich, weil die Geräte ja bestimmte Wellenlängen scannen... :rolleyes:
Viele Grüße, Alex!
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Äh,... naja,... nicht ganz! Der Vergleich ist nicht so glücklich.[priesthill] wrote:Es wäre wohl auf der Schiene, unerlaubtes "abhören" von Frequenzen oder sowas bedebklich, weil die Geräte ja bestimmte Wellenlängen scannen... :rolleyes:

Der Verstoß ergibt sich aus §23 StVO (sonstige Pflichten des Verkehrsteilnehmers). Hat also mit Polizeifunk abhören nix zu tun... auch nicht als Vergleich.
Auf keinen Fall kann es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Die genaue Regelung kenne ich nicht ausm Hut (hab ja mit Verkehrsrecht nichts zu tun, außer dass es nur ein Studienfach war).
Besitz und Verkauf ist und war meines Wissens nach noch nie verboten.
Ich kann mich aber daran erinnern, dass es vor vielen Jahren noch keine Regelung über die Benutzung des Gerätes gab. Somit handelte man damals nicht ordnungswidrig, einfacher gesagt, man brauchte bei einer Verkehrskontrolle nicht mit einem Verwarngeld oder gar Bußgeld rechnen.
Heute hat das betriebsbereite Lagern des Radarwarners im Auto schon eine OWI zur Folge, wie gesagt 4Pkt und über 75€. Und das aus jeden Fall, Sicherstellung würde ich machen, kommt halt auf die Rechtssicherheit des einschreitenden Beamten an. Also wenn er keine Ahnung hat oder es einfach nur vergisst, kann man Glück haben und damit weiterfahren (bis zur nächsten Kontrolle).


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Ja, Du hast Recht @AJ...
Wegen abhören, meinte ich nicht den Polizeifunk, sondern weil die Radargeräte ja auch auf einer bestimmten Frequenz senden, welche von den Warnern gescannt wird. Na egal... die 4Punkte sind sicher. :ja:
Ist ein sehr informatives Board, das Radarforum. :top:
Was habt ihr so für Modelle und wie seit ihr zufrieden? Eher die Billigen oder doch mehr welche für richtig viel Geld? Gehn ja teilweise bis auf über 1000 Euro hoch die Preise.
Wegen abhören, meinte ich nicht den Polizeifunk, sondern weil die Radargeräte ja auch auf einer bestimmten Frequenz senden, welche von den Warnern gescannt wird. Na egal... die 4Punkte sind sicher. :ja:
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Was habt ihr so für Modelle und wie seit ihr zufrieden? Eher die Billigen oder doch mehr welche für richtig viel Geld? Gehn ja teilweise bis auf über 1000 Euro hoch die Preise.

Viele Grüße, Alex!
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