Rechtliches: Eintragung Luffi iVm Auspuff

Wie halt Audioumbau oder Fahrtechniken... was nicht in Technik, Tuning, Styling passt
Sir_Lecta
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Post by Sir_Lecta »

dooooch nuno das machma schon... wird paar € kosten aber machbar auf jeden fall... wenn ich die HU gepackt hab dann du auch... oder net?
lassma dein auspuff eintragen das k&n gutachten ist bis dahin auch wieder aktuell dann gibts da keine probs.
gruß kai

Nuno J. Dias
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Post by Nuno J. Dias »

isch schätze mal da steht mir oine elendische Odysee bevor :/ :rolleyes:
Wieda nen Turbo unda der Haube aber aus hessischer Produktion ;-p

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AJ
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Post by AJ »

Kompliziert, verworren und schwammig sind schon diese Regelungen. Denn die Gesetztestexte (StVG, StVO und StVZO und noch deren Nebengesetze und Verordnungen) sind alle schon sehr alt und wurden immer nur ausgebessert. Es wäre mal an der Zeit, alles zu verbrennen und ganz neue Gesetzesregelungen auszuarbeiten! :ja:
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JimboJones
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Post by JimboJones »

Davon mal abgesehen ob das ganze jetzt eingetragen ist...

Wenn man angehalten wird, und die Herrn von der Polizei sind der Meinung das das so nicht richtig ist, hat man doch so oder so den "schwarzen Peter" :boese:

...oder nicht?
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AJ
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Post by AJ »

Tja, eigentlich schon! :D Im schlimmsten Fall kann man den Wagen sicherstellen zur Erstellung eines technischen Gutachtens. Wenns dann noch unzulässiges festgestellt wird (durch Gutachter), dann zahlt der Betroffene das Gutachten und das Bußgeld.
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AJ
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Post by AJ »

So, dann noch ein paar nicht unwesentliche Infos:

In der Praxis sieht es seit ein paar Jahren so aus, dass der Sport-Luffi und -Auspuff grundsätzlich nicht mehr eingetragen werden. Also nur entweder das eine oder das andere.

Es gibt eine Möglichkeit beides eintragen zu lassen: die Fahrgeräuschmessung, kostet min. 150€ beim TÜV. Nur so lässt sich feststellen, ob das Fahrzeug durch den Anbau beider Teile nicht zu laut wird (ich sag nur Golf3VR6!). Wenn dies noch in der Toleranz ist, kann der Tüver es auch eintragen, egal ob mit oder ohne "iVm".

Früher (mehrere Jahre her, genaue Zeit weiß ich nicht) wurde des öfteren beides ohne Fahrgeräuschmessung eingetragen. Diese Eintragungen genießen BESTANDSSCHUTZ. Das bedeutet, egal ob mit oder ohne "iVm", dass es so zulässig ist, sobald beides im Fzschein steht.
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level22
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Post by level22 »

Das glaub ich dir ja auch gern. Nur diskutiere ich sehr ungern mit Polizisten, die gerade mein Auto und meine Eintragungen auseinandernehmen, denn die mögen das selten wenn wann was besser weiss als sie ;)
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AJ
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Post by AJ »

level22 wrote:Das glaub ich dir ja auch gern. Nur diskutiere ich sehr ungern mit Polizisten, die gerade mein Auto und meine Eintragungen auseinandernehmen, denn die mögen das selten wenn wann was besser weiss als sie ;)
Ja, das ist meistens so... ;)
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