Rechtliches: Eintragung Luffi iVm Auspuff
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Kompliziert, verworren und schwammig sind schon diese Regelungen. Denn die Gesetztestexte (StVG, StVO und StVZO und noch deren Nebengesetze und Verordnungen) sind alle schon sehr alt und wurden immer nur ausgebessert. Es wäre mal an der Zeit, alles zu verbrennen und ganz neue Gesetzesregelungen auszuarbeiten! :ja:

- JimboJones
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Davon mal abgesehen ob das ganze jetzt eingetragen ist...
Wenn man angehalten wird, und die Herrn von der Polizei sind der Meinung das das so nicht richtig ist, hat man doch so oder so den "schwarzen Peter" :boese:
...oder nicht?
Wenn man angehalten wird, und die Herrn von der Polizei sind der Meinung das das so nicht richtig ist, hat man doch so oder so den "schwarzen Peter" :boese:
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10/10/2010 was a bad day...
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There´s no room for posers!
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So, dann noch ein paar nicht unwesentliche Infos:
In der Praxis sieht es seit ein paar Jahren so aus, dass der Sport-Luffi und -Auspuff grundsätzlich nicht mehr eingetragen werden. Also nur entweder das eine oder das andere.
Es gibt eine Möglichkeit beides eintragen zu lassen: die Fahrgeräuschmessung, kostet min. 150€ beim TÜV. Nur so lässt sich feststellen, ob das Fahrzeug durch den Anbau beider Teile nicht zu laut wird (ich sag nur Golf3VR6!). Wenn dies noch in der Toleranz ist, kann der Tüver es auch eintragen, egal ob mit oder ohne "iVm".
Früher (mehrere Jahre her, genaue Zeit weiß ich nicht) wurde des öfteren beides ohne Fahrgeräuschmessung eingetragen. Diese Eintragungen genießen BESTANDSSCHUTZ. Das bedeutet, egal ob mit oder ohne "iVm", dass es so zulässig ist, sobald beides im Fzschein steht.
In der Praxis sieht es seit ein paar Jahren so aus, dass der Sport-Luffi und -Auspuff grundsätzlich nicht mehr eingetragen werden. Also nur entweder das eine oder das andere.
Es gibt eine Möglichkeit beides eintragen zu lassen: die Fahrgeräuschmessung, kostet min. 150€ beim TÜV. Nur so lässt sich feststellen, ob das Fahrzeug durch den Anbau beider Teile nicht zu laut wird (ich sag nur Golf3VR6!). Wenn dies noch in der Toleranz ist, kann der Tüver es auch eintragen, egal ob mit oder ohne "iVm".
Früher (mehrere Jahre her, genaue Zeit weiß ich nicht) wurde des öfteren beides ohne Fahrgeräuschmessung eingetragen. Diese Eintragungen genießen BESTANDSSCHUTZ. Das bedeutet, egal ob mit oder ohne "iVm", dass es so zulässig ist, sobald beides im Fzschein steht.
