3"Downpipe
- spookyghostrider
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Normalerweise ist es so das du als Händler zudem Preis verkaufem MUSST zudem die Ware ausgezeichnet ist. Zumindest ist das so wenn du vorort kaufst. Ich weiß nicht ob es für Online was ja Fernhandelsrecht ist oder wie sich das genau nennt andere Regel gelten.Drift Denny wrote:Mal ohne Witz, könnt ich mir eins bestellen, geht es nicht alles automatisch?
und wenn die dann was wollen, sag ich es war denen ihre Schuld und schicke es zurück!
Guck mal in den AGB wenn die da kein Wiederrufsgedöhne drin stehen haben dann hätten die normal pesch. Die würden dann zwar sagen das es ein versehen war und das du dir ja denken könntest das es nix umsonst gibt, dann müsstest du ne Anzeige aufgeben bei der Polizei usw...
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@spooky: Das glaube ich nicht, Tim
Wenn es ein Angebot wäre, dann wäre es so.
Hier ist es so wie bei einem Schaufenster, wo der falsche Preis an einem ausgestellten Produkt dran ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet es zu diesem Preis zu verkaufen, da es kein Angebot ist, sondern nur eine Aufforderung zum Kauf darstellt. Sozusagen nur eine "unverbindliche Preisinformation"

Wenn es ein Angebot wäre, dann wäre es so.
Hier ist es so wie bei einem Schaufenster, wo der falsche Preis an einem ausgestellten Produkt dran ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet es zu diesem Preis zu verkaufen, da es kein Angebot ist, sondern nur eine Aufforderung zum Kauf darstellt. Sozusagen nur eine "unverbindliche Preisinformation"

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@Rocki: Okay, wenn du das sagt, AlRocki wrote:@spooky: Das glaube ich nicht, Tim![]()
Wenn es ein Angebot wäre, dann wäre es so.
Hier ist es so wie bei einem Schaufenster, wo der falsche Preis an einem ausgestellten Produkt dran ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet es zu diesem Preis zu verkaufen, da es kein Angebot ist, sondern nur eine Aufforderung zum Kauf darstellt. Sozusagen nur eine "unverbindliche Preisinformation"

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Nee nee. Ich scheiß nur gerne klugDarkknight200sx wrote:@ rocki da macht wohl einer ein BWL studiom oder sowas in die richtung
besser hättes mein Professor auch nicht sagen können.
aber das stimmt es ist nicht verbindlich also ist er nicht gezwungen es für diesen preis herzugeben.

Bin schon ne Weile beruftstätig. Hab ne kaufmännische Lehre und mich dann selbständig gemacht. Als Versicherungsheini

Möchte an dieser Stelle meine Lehrerin in Wirtschaftslehre, Frau Leitner von der Berufsschule in Chemnitz grüßen :tach:
:lach:
