Rechtliches: Eintragung Luffi iVm Auspuff
Keine Ahnung woher du das hast, aber mir wurde nun schon dreimal genau das Gegenteil gesagt, vom TÜV, vom Tuner und von der Polizei. Und es macht auch Sinn, da es sich bei beidem i.d.R. um eine Lautstärkeerhöhung handelt. Ebenso müssen Federn und Felgen/Reifen in Kombination eingetragen werden, weil sie sich Gegenseitig beeinflussen.
Aber hey, wieso schreib ich hier immer das gleiche? :rolleyes:
Aber hey, wieso schreib ich hier immer das gleiche? :rolleyes:
- Bad Boy
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Mein Luffi wurde gleich nach Einbau noch in Verbindung mit der Serienanlage eingetragen.
Die Motoria hab ich dann beim fälligen HU Termin mit eintragen lassen.
Der hat sich das alte Gutachten angesehen und gut war.
Nu bin ich mal gespannt was passiert wenn ich das erste mal angehalten werd. :rolleyes:
Die Motoria hab ich dann beim fälligen HU Termin mit eintragen lassen.
Der hat sich das alte Gutachten angesehen und gut war.
Nu bin ich mal gespannt was passiert wenn ich das erste mal angehalten werd. :rolleyes:
'98 RACING-der Leistungsmäßig etwas nach oben streut
@BadBoy: Ich vermute, dass Du den offenen Luffi drin gelassen hast, als Du dem Tüver die Motoria vorgeführt hast bzw. dass er im Fz.schein gesehen hat, dass Du schon einen Luffi eingetragen hast.
Aber unabhängig davon; sobald beides im Schein steht ohne "i.V.m." reicht das aus, definitiv. Denn im Fahrzeugschein sind alle Umbauten eingetragen und wenn beides drin steht impliziert es, dass alles in Verbindung auch zulässig ist!
Aber unabhängig davon; sobald beides im Schein steht ohne "i.V.m." reicht das aus, definitiv. Denn im Fahrzeugschein sind alle Umbauten eingetragen und wenn beides drin steht impliziert es, dass alles in Verbindung auch zulässig ist!

also mein tüv hat auch das gegenteil gesagt. wollte es ivm eintragen lassen da beies schon im schein steht hat er gesagt er macht es nicht weil dann ein abgasgutachten her muss...
er sagte ich soll hoffen das wenn ich mal angehalten werde das das eben keiner rafft aber keine ahnung ich glaub das ist alle 10kilometer anders da kann keiner was genaues sagen....
glaub dir zwar aj ich weiss du sitzt an der quelle
aber drauf geben tu ich net viel da ich bis jetzt von zig personen genau das gegenteilk gehört habe...
gruß kai
er sagte ich soll hoffen das wenn ich mal angehalten werde das das eben keiner rafft aber keine ahnung ich glaub das ist alle 10kilometer anders da kann keiner was genaues sagen....
glaub dir zwar aj ich weiss du sitzt an der quelle

aber drauf geben tu ich net viel da ich bis jetzt von zig personen genau das gegenteilk gehört habe...
gruß kai
Hab' ich mir ganz spontan ausgedacht weil ich ix besseres zu tun hab als der community Kacke zu erzählen.level22 wrote:Keine Ahnung woher du das hast,...
Gute Frage!level22 wrote:...Aber hey, wieso schreib ich hier immer das gleiche? :rolleyes:

@Sir_Lecta: Manches kann man am besten mit einem Bsp erklären, deshalb hoffe ich, dass die Problematik dadurch ein wenig transparenter wird.
Grundsätzlich ist es nicht zulässig, mit einem Luffi und einer anderen Abgasanlage zu fahren. Nicht umsonst steht in der ABE oder Gutachten vom Luffi :"Nur i.V.m. Serienschalldämpferanlage..."!
Der "kluge" Autobastler denkt sich:"Man, da komme ich doch drumherum!" Und was macht er? Er geht mit eingebauten Luffi und Gutachten zum Tüver und lässt sich den im Schein eintragen (oder er lässt sich vom Tüver eine Bescheinigung geben, die er immer mitzuführen hat und nur bei Gelegenheit bei der Zulassungsstelle eintragen lassen muss).
Dann bastelt er sich den Auspuff ran und führt seine ABE immer mit, was ja grundsätzlich für sich allein gesehen auch ok ist.
Er kommt in eine Polizeikontrolle und bekommt eine OWi-Anzeige mit 50€ Bußgeld + Bearbeitungsgebühren + Punkt in Flensburg.
Grund: Hier wird dem wissenden Pol.beamte deutlich, dass der Luffi nicht zusammen mit dem Auspuff vorgeführt worden ist.
Nur wenn beides zusammmen im Schein steht, bedeutet es, dass es zusammen dem Tüver vorgeführt wurde.
Ausnahme: Der Tüver hat keine Ahnung oder hat luschig gearbeitet.

Fazit: Eine Eintragung beider Anbauteile im Fz.schein reicht aus, denn es müsste der Prüfer (normalerweise) beides zusammen begutachtet haben.

Es gibt sogar Unterschiede von Polizist zu Polizist, von Montag zu Dienstag gelten auch andere Regelungen. :lach:
100 % checkt doch keiner die Regeln. Deshalb kommt es zu solch unterschiedlichen Aussagen.
100 % checkt doch keiner die Regeln. Deshalb kommt es zu solch unterschiedlichen Aussagen.
Tuning statt Essen!
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